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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Firma IMZ Innovative Metallzerspanung, Inhaber Herbert Schweer (im Folgenden „Auftragnehmerin“ genannt) und ihren Vertragspartnern (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt), Bunsenstraße 11, 59229 Ahlen

§ 1 Geltung

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für diesen Vertrag zwischen Auftragnehmerin und Auftraggeber. Sie gelten auch für alle in Zukunft zwischen den Parteien abgeschlossenen Verträge. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht, soweit die Parteien im Einzelfall eine hiervon abweichende Regelung getroffen haben.

§ 2 AGB des Auftraggebers bzw. Vertragspartners

Die AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Auftragnehmerin diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 3 Eigentumsvorbehalt

Von der Auftragnehmerin gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum der Auftragnehmerin. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmerin aus anderen Vertragsverhältnissen oder geschäftlichen oder rechtlichen Beziehungen Forderungen gegen den Auftraggeber zustehen.

§ 4 Gewährleistung

Ist eine von der Auftragnehmerin erbrachte Leistung mangelhaft, kann der Auftraggeber Nacherfüllung verlangen. Wird der Mangel durch die Nacherfüllung der Auftragnehmerin nicht beseitigt, kann der Auftraggeber die Vergütung der Auftragnehmerin angemessen mindern. Weitere Gewährleistungsrechte stehen dem Auftraggeber vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung zur Haftung nicht zu. Werden etwaige Mängel seitens des Auftraggebers nicht rechtzeitig gerügt, hat dies einen Ausschluss jedweder Gewährleistungsrechte für ihn zur Folge. Dies gilt insbesondere für sogenannte offene Mängel. Für verdeckte Mängel gilt dies zu dem Zeitpunkt, zu welchem sie für den Auftraggeber erkennbar werden. Die Anzeige eines Mangels durch den Auftraggeber erlangt nur dann Wirksamkeit, wenn sie in Schriftform erfolgt ist.

§ 5 Haftung

Die Haftung der Auftragnehmerin für Schäden, die nicht auf eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, ist ausgeschlossen, wenn diese auf eine lediglich fahrlässige Verletzung einer Pflicht der Auftragnehmerin zurückzuführen ist und die verletzte Pflicht nicht zu den wesentlichen Vertragspflichten der Auftragnehmerin zählt.

§ 6 Rechnungen und Zahlungen

Rechnungen können nach Ablauf von 2 Wochen nach Zugang beim Auftraggeber nicht mehr beanstandet werden. Eine Beanstandung hat schriftlich zu erfolgen. Jede Rechnung ist sofort nach Zugang beim Auftraggeber ohne Abzug zu bezahlen, gegebenenfalls ist abweichend das dort niedergelegte besondere Zahlungsziel zu beachten. Die Forderung der Auftragnehmerin nach einer Abschlagszahlung setzt nicht voraus, dass die Leistungen der Auftragnehmerin, für die die Abschlagszahlung verlangt wird, durch eine Aufstellung nachgewiesen wird, die eine rasche und sichere Beurteilung der Leistungen ermöglicht.

§ 7 Kündigung

Eine Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftraggeber ist ausschließlich und nur dann möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Eine Kündigung wird nur dann wirksam, wenn Schriftform beachtet wird.

§ 8 Aufrechnung

Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung mit eigenen Forderungen gegen die Forderungsbestände der Auftragnehmerin nur dann berechtigt, wenn die Gegenforderung, mit welcher aufgerechnet wird, unbestritten ist oder aber in einem Rechtsstreit rechtskräftig festgestellt wurde.

§ 9 Weitere Vertragsbestimmungen

(1) Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Für Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dem Vertragsverhältnis ergeben oder mit ihnen im Zusammenhang stehen, ist das Gericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk die Auftragnehmerin ihren Sitz hat. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nur gegenüber kaufmännischen Auftraggebern.

§ 10 Schriftformklausel

Mündliche Nebenabreden zum Vertrage bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen sowie die Aufhebung des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.

§ 11

Sollten Einzelbestimmungen des Vertrages einschließlich der vorstehenden AGB oder Teile hiervon unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien diejenige wirksame Bestimmung vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, im Falle von Lücken diejenige Bestimmung, die dem entspricht, was nach dem Sinn und Zweck des Vertrages einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vernünftigerweise vereinbart worden wäre, hätte man diese Angelegenheit von vornherein bedacht.